Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ab 1.August 2018

1. Angebote und Preise

1.1 Unsere Angebote erfolgen, sofern deren Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Unsere Listenpreise verstehen sich exklusiv vRG und MWSt. Die nach Abzug der Rabatte resultierenden Nettopreise beinhalten keine MWSt.

1.2 An allen Zeichnungen, Schaltschemen, Wartungsplänen und Kostenvoranschlägen behält sich V4Light AG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von V4Light AG weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind Sie an V4Light AG zurückzugeben.
1.3 Die AGB des Bestellers oder Abänderungen dieser AGB sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für V4Light AG nur soweit verbindlich, als diese von ihm schriftlich anerkannt wurden.
1.4 Die Tarife der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG) sind gesamtschweizerisch einheitlich und unterliegen der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) veröffentlichten Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PVB). Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz (SLRS) erhältlich sowie unter www.slrs.ch einzusehen.


2. Anlieferung
2.1 V4Light AG bestimmt die Art des Versandes und ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.
2.2 Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen und für die Einlagerung notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.
2.3 Bei Lieferungen gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung dafür, dass die Lieferung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.
2.4 Versandkosten (Transport, Verpackung, Zoll, Gebühren und Versicherung) gehen zu lasten des Käufers. Ab einem Einkaufsvolumen von CHF 1500.00 pro Lieferung wird franco Domizil angeliefert.
2.5 Kleinmengenzuschlag:
Bei Nettowarenwert bis CHF 200.00 exkl. Mwst. = CHF 25.00
Bei Nettowarenwert von CHF 201.00 CHF bis CHF 600.00 exkl. Mwst. = CHF 35.00
Bei Nettowarenwert von CHF 601.00 CHF bis CHF 1’000.00 exkl. Mwst. = CHF 45.00
Bei Nettowarenwert von CHF 1’001.00 CHF bis CHF 1'500.00 exkl. Mwst. = CHF 55.00
Verlangt der Besteller eine Express-Sendung, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Versandkosten für Sperrgut nach Absprache.


3. Bestellungen
Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller diese AGB. Eine Annullierung von Bestellungen bzw. der Rücktritt vom Vertrag mit V4Light AG ist nur nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung möglich. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen. Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist um 3 Monate überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete.


4. Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen, quantitativen und technischen Details. Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Schadenersatzansprüche oder Auftragsannullierung bei Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.


5. Mustersendungen
Muster welche bei uns in der Schweiz am Lagern sind werden für höchstens 30 Tage zur Verfügung gestellt. Innert dieser Frist nicht retourniertes Material wird in Rechnung gestellt. Die Muster sind mit dem ausgefüllten Retourenschein fristgerecht, originalverpackt in vollständigem und neuwertigem Zustand franko Domizil an die vorgegebene Adresse zurück zu senden. Unvollständige Rücksendungen, beschädigtes oder abgeändertes Material werden in Rechnung gestellt. Das für Funktionstests notwendige Material (Kabel, Stecker, Lichtquellen etc.) liegt im Verantwortungsbereich des Bestellers. Muster, die auf Verlangen des Interessenten im Werk eines Herstellers bestellt werden müssen wie auch Sonderanfertigungen werden in jedem Fall verrechnet. Für Musterlieferungen werden Versandkosten und Kleinmengenzuschlag gemäss Pos. 2.4 und 2.5 in Rechnung gestellt.


6. Rücksendungen
Diese werden nur nach vorheriger Rücksprache mit uns angenommen, wobei die Ware mit ausgefülltem Retourenschein in jedem Fall in Originalverpackung und einwandfreiem Zustand franko an die vorgegebene Adresse zurück zu senden ist. Für Umtriebe und Nachkontrollen wird eine Bearbeitungsgebühr von 35% des Nettowarenwertes (min. CHF 30.00) verrechnet. Beschädigtes oder abgeändertes Material wird in jedem Fall verrechnet. Bei Spezialanfertigungen sind Rücknahmen und Rückvergütungen ausgeschlossen.


7. Reklamationen
Minder- oder Falschlieferungen können nur schriftlich und innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Die bestellten Produkte werden sorgfältig verpackt. Sollte die Ware trotzdem beschädigt bei Ihnen ankommen, so melden Sie dies bitte sofort dem Transporteur oder an uns zur Erstellung eines Schadenprotokolls. Bildmaterial vereinfachen die zur Beurteilung der vorliegenden Reklamation.


8. Recycling von Leuchten und Leuchtmitteln
V4Light AG ist dem SLRS-Entsorgungssystem angeschlossen, welches die Rücknahme von Leuchten und Lampen organisiert. Es gelten die Entsorgungsbedingungen von SLRS.


9. Verpackungen
Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.


10. Garantie
10.1 V4Light AG gibt die Garantie für Apparate, Leuchten, Leuchtmittel und Starter in dem Umfang an die Kunden weiter, wie sie durch den entsprechenden Hersteller gewährt wird aber mindestens 2 Jahre. Die Garantie beschränkt sich während den massgeblichen Fristen auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens der Hersteller zurückzuführen sind.
10.2 Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Demontage von Apparaten und Leuchten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.
10.3 Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten worden sind.
10.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Apparate und Leuchten, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Bestellers hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Bestellers.
10.5 Jegliche Garantie setzt im Übrigen voraus, dass das defekte Material der Firma V4Light AG verpackt franko Domizil an die vorgegebene Adresse zugestellt wird.


11. Zahlungsbedingungen
11.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne jeglichen Abzug zahlbar. Andere Zahlungskonditionen sind schriftlich zu vereinbaren. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der V4Light AG.
11.2 Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso überfälliger Zahlungen inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden bzw. des Käufers.
11.3 Von Neukunden wird eine Vorauszahlung verlangt.
11.4 V4Light AG behält sich vor, von allen Kunden bei Auftragserteilung über CHF 20'000.- folgendes Zahlungssystem anzuwenden:
50% bei Auftragserteilung, 40% nach Auslieferung, 10% nach Abnahme.


12. Obligationenrecht (OR)
Soweit diese AGB keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.


13. Änderungen
Wir behalten uns vor, Preise, Rabatte, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Produktesortiment sowie Bezeichnungen jederzeit zu ändern.


14. Submissionen
Diese AGB haben Vorrang, wenn sie in Widerspruch zu Submissionsbestimmungen stehen.


15. Inkrafttreten
Diese AGB treten am 01.08.2018 in Kraft und ersetzten alle bisherigen Ausgaben. V4Light AG übernimmt keine Haftung für mögliche Druckfehler, Irrtümer oder Auslassungen.


16. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solothurn. V4Light AG behält sich jedoch vor, den Vertragspartner auch an dessen Wohnsitz/Sitz oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.